Regelung im Landkreis Bautzen:
Ihre aktuell gültige Chipkarte, die Ihr Kind im Schuljahr 2021/2022 erhalten hat, soll weiter verwendet werden. Wenn Sie diese Fahrkarte bisher über den Landkreis beantragt haben, nutzen Sie im Online-ABO bitte den Button „ Ein Abonnement abschließen Gültigkeitsbeginn 01. August 2022“. Der Antrag kann voraussichtlich ab 01.03.2022 gestellt werden, als Schulbescheinigung gilt das Anschreiben, welches Sie durch den Landkreis erhalten haben. Das bedeutet es muss kein Schulstempel eingeholt werden, sondern nur das Anschreiben vom Landratsamt im Onlineformular hochgeladen werden. Die Beantragung sollte bis zum 31.03.2022 erfolgen. Alle zukünftigen 1. bis 5. Klässler werden um Beantragung der Fahrkarte gebeten, sobald klar ist, welche Schule ab Sommer 2022 besucht wird.